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   LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92   

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https://dejure.org/1992,4051
LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,4051)
LAG Berlin, Entscheidung vom 02.10.1992 - 6 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,4051)
LAG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 6 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,4051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsvertrag; DDR; Sonderkündigungsrecht; Persönliche Eignung; Öffentlicher Dienst; SED

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    G-EV, Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; GG Art. 33 Abs. 2; Verordnung zur Arbeit mit Personalunterlagen vom 22.2.1990 (GBl. I S. 84)
    Neue Bundesländer: Nach dem Einigungsvertrag Kündigung wegen fehlender persönlicher Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 98
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Berlin, 26.02.1993 - 6 Sa 108/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen die Grundsätze der

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  • LAG Thüringen, 15.06.1993 - 1 Sa 25/93

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungs-Vertrag - mangelnde Eignung - Lehrer

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  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 629/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 2. Oktober 1992 - 6 Sa 50/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien erst zum 31. August 1991 beendet worden ist.
  • LAG Sachsen, 28.04.1993 - 6 (4) Sa 143/92

    Funktionär des Deutschen Turn- und Sportbundes; Hauptkreissportlehrer; Übernahme

    Die Vorschrift trägt damit dem Umstand Rechnung, daß sich der Arbeitgeber in einer ähnlichen Situation befindet, wie sie ansonsten bei Einstellungsentscheidungen besteht; sie soll die notwendige Erneuerung im öffentlichen Dienst des Beitrittsgebietes ermöglichen, um dort eine Verwaltung zu bekommen, zu der die Bürger Vertrauen fassen können (vgl. LAG Berlin vom 02.10.1992 - 6 Sa 50/92).
  • LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92

    Kündigung: Berufungsarbeitsverhältnis - Tätigkeit als IM

    Zwar wäre eine Tätigkeit als IM des MfS durchaus geeignet gewesen, ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für seine Tätigkeit als Arzt und Hochschullehrer zu begründen, und reichten solche Zweifel anders als zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für den einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestand auch aus (dazu Urteil der Kammer vom 2.10.1992 - 6 Sa 50/92 - zu 2.2.1.1).
  • LAG Thüringen, 28.09.1993 - 5/4 143/93
    4 Nr. 1 enthält eine eigenständige Regelung, neben der die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 KSchG nicht zu prüfen sind ( BAG, Urteil vom 18.3.1993, 8 AZR 356/92 , Pressemitteilung Nr. 7/93; ebenso schon BAG, Urteil vom 24.9.1992, 8 AZR 557/91 ; ebenso die 2. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts, Urteil vom 11.3.1993, 2 Sa 225/92; LAG Chemnitz Urteil vom 29.1.1993, 3 (5) Sa 5/92 , Urteil vom 9.9.1992, 2 Sa 6/92 ; LAG Berlin Urteil vom 2.10.1992, 6 Sa 50/92 , Urteil vom 23.7.1992, 14 Sa 24/992; Fenski/Linck NZA 1992 S. 337, 340).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.03.1993 - 2 (3) Sa 29/92

    Klage eines Arbeitnehmers (Lehrer) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene

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